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BTHG-Doku: Was darf die KI, was muss die Fachkraft?

02.07.2026

Wer in der Eingliederungshilfe arbeitet, kennt das Missverhältnis: Das BTHG sollte Teilhabe stärken. In der Praxis hat es vor allem die Dokumentationspflichten vervielfacht. Verlaufsdokumentation, Entwicklungsberichte, Zielüberprüfungen im Gesamtplanverfahren. Gleichzeitig verspricht die KI-Branche, all das „auf Knopfdruck” zu erledigen. Beides zusammen erzeugt bei Leitungen eine verständliche Mischung aus Hoffnung und Misstrauen.

Nach sechs Jahren eigener Praxis als Fachkraft und heutiger Arbeit als Entwickler ist meine Antwort eine klare Arbeitsteilung. Sie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die KI darf formulieren, die Fachkraft muss beurteilen.

Was KI gut kann und guten Gewissens übernehmen darf

  • Formulieren statt leeres Blatt: Aus stichpunktartiger Verlaufsdoku einen strukturierten Berichtsentwurf machen, der den Vorgaben des Kostenträgers folgt. Das ist Fleißarbeit, kein fachliches Urteil. Und genau hier verschwinden die Abende und Wochenenden der Fachkräfte.
  • Strukturieren und zusammenfassen: Sechs Monate Verlaufseinträge auf die relevanten Entwicklungen verdichten, chronologisch ordnen, Dopplungen erkennen.
  • Konsistenz sichern: Einheitliche Fachsprache und vollständige Gliederung, unabhängig davon, ob der Bericht am Montagmorgen oder Freitagabend entsteht.
  • Doppelerfassung abschaffen: Das ist streng genommen keine KI, sondern Integration (APIs, n8n), oft der größte Hebel, bevor überhaupt ein Sprachmodell ins Spiel kommt.

Was die Fachkraft nicht abgeben darf

  • Die fachliche Einschätzung: Ob ein Teilhabeziel erreicht, angepasst oder verworfen wird, ist eine pädagogische Entscheidung. Ein Sprachmodell kann plausibel klingen und trotzdem falsch liegen, denn es kennt den Menschen nicht.
  • Die Zielplanung: Teilhabeziele entstehen im Gespräch mit den Leistungsberechtigten, nicht aus Textstatistik. Partizipation ist der Kern des BTHG; eine KI, die Ziele „vorschlägt”, untergräbt genau das.
  • Die Verantwortung: Unterschrieben wird von Menschen. Jeder Entwurf muss geprüft, korrigiert und fachlich verantwortet werden. Der Entwurf ist Rohmaterial, kein Ergebnis.
  • Das Vier-Augen-Prinzip gegenüber sich selbst: Wer KI-Entwürfe ungelesen durchwinkt, hat nicht automatisiert, sondern die Qualitätssicherung abgeschafft.

Der rechtliche Rahmen, in Kürze

Klientendaten in der Eingliederungshilfe sind Sozialdaten und häufig Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Daraus folgt praktisch:

  1. Keine sensiblen Rohdaten an US-Cloud-Dienste. Wer Verlaufsdoku unverändert in einen beliebigen Chatbot kopiert, begeht in der Regel einen meldepflichtigen Datenschutzverstoß.
  2. Self-Hosting oder EU-Verarbeitung mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Sprachmodelle lassen sich heute auf eigener Infrastruktur betreiben. Die Daten verlassen das Haus nicht.
  3. Pseudonymisierung als Standard: Namen und identifizierende Details gehören nicht in den Prompt, wenn es sich vermeiden lässt.
  4. Transparenz und Löschkonzept: Wer wissen will, wo welche Daten wie lange liegen, muss es beantworten können, auch gegenüber Klientinnen, Klienten und dem Kostenträger.

Woran man seriöse Anbieter erkennt

Misstrauen Sie jedem, der „90 % Zeitersparnis” verspricht oder behauptet, die KI schreibe den Bericht „fertig”. Seriös ist, wer die Grenze von selbst zieht: Entwurf ja, Urteil nein. Wer erklärt, wo die Daten verarbeitet werden. Und wer einen Freigabeschritt einbaut, statt ihn wegzuoptimieren.

Realistisch ist: Die reine Schreibzeit pro Bericht sinkt von Stunden auf die Zeit, die eine gründliche Prüfung braucht. Das ist keine Revolution. Es sind zurückgewonnene Stunden pro Woche und Fachkraft, die wieder in die Arbeit am Menschen fließen. Dafür wurde das BTHG gemacht.


Wie das konkret aussieht, zeigt der Anwendungsfall BTHG-Dokumentation mit KI-Assistenz. Ob es für Ihre Einrichtung passt, klären wir in einem kostenlosen 30-Minuten-Gespräch.